Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Clean Swipez gegenüber Privat- und Geschäftskunden.
Leistungen:
Clean Swipez bietet Gebäudereinigungsdienstleistungen an,
insbesondere:
- Glasreinigung aller Art
- Hallen und Deckenreinigung
- Solar/PV Anlagen Reinigung
- Büroreinigung
- Unterhaltsreinigung
- Treppenhausreinigung
- Grundreinigung
- Einfache Hausmeisterdienste
Der genaue Leistungsumfang wird individuell vereinbart.
§ 2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Bestätigung
oder Durchführung der Dienstleistung nach Beauftragung
Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich [inkl./zzgl.] gesetzlicher MwSt.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen
Zugang zu Objekten / Schlüssel
Der Kunde stellt sicher, dass:
Zugang zu den Räumlichkeiten gewährleistet ist
notwendige Informationen bereitgestellt werden.
Bei Schlüsselübergabe wird keine Haftung für Verlust
übernommen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 3. Haftung
Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten
Mängel / Reklamation
Beanstandungen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Leistung gemeldet werden.
Wir haben das Recht auf Nachbesserung.
§ 4. Terminabsagen
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Andernfalls behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale zu berechnen.
§ 5. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 6. Besichtigungstermine / Terminverbindlichkeit
Ein vereinbarter Besichtigungstermin ist verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung muss spätestens 24 Stunden vorher erfolgen.
Erfolgt die Absage oder Verschiebung nicht fristgerecht, wird für die erneute Terminvereinbarung eine Pauschale berechnet:
Anfahrtspauschale: 14,90 €
Mitarbeiterkosten: 50,00 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer
Diese Kosten entstehen, da der Termin fest eingeplant wurde und Ressourcen gebunden sind.
§ 7 Arbeitsbedingungen / Durchführbarkeit der Reinigung
Die Reinigung kann nur durchgeführt werden, wenn die Arbeitsbedingungen dies zulassen. Der Kunde stellt sicher, dass:
- alle zu reinigenden Bereiche frei zugänglich sind
- ausreichende Beleuchtung vorhanden ist
- eine sichere Arbeitsumgebung gewährleistet ist
- Wasser und Strom bereitgestellt werden
Kann die Reinigung aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht durchgeführt werden, gilt der Termin als Ausfalltermin und wird wie ein nicht fristgerecht abgesagter Termin berechnet.
§ 8 Gefahrenstellen / Haftungsausschluss
Der Kunde verpflichtet sich, Gefahrenstellen (z. B. beschädigte Fensterrahmen, lose Bodenplatten, defekte Steckdosen) vor Beginn der Reinigung mitzuteilen. Für Schäden, die durch nicht gemeldete Gefahrenstellen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Sonderreinigungen
Stark verschmutzte Bereiche, die über eine normale Reinigung hinausgehen (z. B. Nikotinbeläge, Bauschmutz, hartnäckige Kalkablagerungen, Öl- oder Fettfilme), gelten als Sonderreinigung und werden gesondert berechnet.
§ 10 Zugang zu höher gelegenen Bereichen
Für Reinigungen über 3 m Höhe muss der Kunde geeignete Hilfsmittel bereitstellen (z. B. Leiter, Gerüst), sofern nicht anders vereinbart. Hebebühnen werden separat berechnet.
§ 11 Parkmöglichkeiten
Der Kunde stellt sicher, dass am Objekt eine Parkmöglichkeit für das Einsatzfahrzeug vorhanden ist. Entstehende Parkgebühren werden dem Kunden berechnet.
§ 12 Materialschäden durch vorherige Verschmutzung
Bei extremen Verschmutzungen (z. B. Vogelkot, Harz, Bauschmutz) kann es trotz fachgerechter Reinigung zu Materialschäden kommen. Für solche Schäden wird keine Haftung übernommen, sofern sie nicht durch unsachgemäße Reinigung verursacht wurden.
§ 13 Wiederholungsreinigungen / Witterung
Wenn eine Reinigung aufgrund von Witterung (z. B. Regen, Sturm) nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, wird ein neuer Termin vereinbart. Dieser kann kostenpflichtig sein, sofern die Witterung zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung vorhersehbar war.
§ 14 Fotodokumentation
Zur Qualitätssicherung dürfen vor und nach der Reinigung Fotos erstellt werden. Diese dienen ausschließlich der Dokumentation und werden nicht veröffentlicht es sei der Kunde erlaubt diese als Referenzen zu nutzen auf unserer Webseite.
§ 15 Schlüsselverwahrung
Übergebene Schlüssel werden sicher verwahrt. Für Verlust wird nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehaftet.
§ 16 Vertragslaufzeit bei regelmäßiger Reinigung
Bei wiederkehrenden Reinigungen gilt eine Mindestlaufzeit von 6 oder 12 Monaten (je nach Vereinbarung). Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.